Familie & Alltag
Umzug ins Pflegeheim
Checkliste, Kosten und erste Wochen

Von Deniz Akkaya · · · 14 Min. Lesezeit
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Beantragt bei der Pflegekasse die vollstationäre Pflege, ohne Pflegegrad wird dafür zuerst begutachtet. Die Wohnung kündigt ihr erst, wenn der Heimvertrag unterschrieben ist.
Beim Umzug ins Pflegeheim in Deutschland bewährt sich diese Reihenfolge: Leistungen der Pflegekasse beantragen, Finanzierung und Heimvertrag klären, danach die Wohnung kündigen, Unterlagen und Zimmer vorbereiten, die Übergabe ans Pflegeteam planen und die Eingewöhnung begleiten. Die gesamte monatliche Eigenbeteiligung liegt bei Pflegegrad 2 bis 5 im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 € (Stand 1. Juli 2026).

- Reihenfolge: Erst Antrag bei der Pflegekasse und Heimvertrag, dann die Wohnung kündigen; ein Sonderkündigungsrecht wegen des Heimeinzugs gibt es nicht.
- Geld: Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse 805 bis 2.096 € im Monat. Reicht das Geld absehbar nicht, meldet euch schriftlich beim Sozialamt.
- Ankommen: Richtet das Zimmer vor dem Einzug mit ihren Möbeln ein und verabredet feste Besuchs- und Anrufzeiten.
Checkliste: Wer macht was bis wann?
Der Familienplan ordnet jede Aufgabe beim Umzug ins Pflegeheim nach ihrer Frist, von der Zusage bis zu den ersten Wochen. Wir schreiben „deine Mutter“; alles gilt genauso für deinen Vater, deine Oma oder deinen Opa. Ihr druckt den Plan direkt aus, ohne PDF und ohne E-Mail-Adresse.
Familienplan: Umzug ins Pflegeheim
Nach der Zusage4 Aufgaben
Vor dem Umzug5 Aufgaben
Am Umzugstag2 Aufgaben
In den ersten Wochen3 Aufgaben
Pflegeheim, Altenheim, betreutes Wohnen: Was ist was?
Für eure Rechte zählt der Vertrag, nicht der Name des Hauses. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) gilt, wenn Erwachsene Wohnraum und Pflege oder Betreuung wegen Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zusammen vereinbaren, auch in verbundenen Einzelverträgen; Notruf allein reicht nicht (§ 1 WBVG). Leistungen der Pflegekasse für das Heim gibt es nur in zugelassenen Heimen, also mit Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI).
| Wohnform | Was dahintersteht | Pflege inklusive? |
|---|---|---|
| Pflegeheim | Zimmer, Verpflegung und Pflege unter Verantwortung einer Pflegefachperson (§ 71 SGB XI) | Ja |
| Altenheim, Altersheim | Was das Haus leistet, regelt der Vertrag | Je nach Vertrag |
| Betreutes Wohnen | Eigene Wohnung mit Grundleistungen wie Notruf; Begriff gesetzlich nicht geschützt | In der Regel nicht |
| Pflege-WG | Wohngemeinschaft; WBVG gilt, wenn Wohn- und Pflegevertrag voneinander abhängen, bei verschiedenen Anbietern nur, wenn diese verbunden sind | Je nach Vertrag |
Wer lebt im Pflegeheim?
Ende 2023 lebten rund 800.000 pflegebedürftige Menschen vollstationär im Heim, mehr als die Hälfte von ihnen 85 Jahre oder älter und gut zwei Drittel Frauen (Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023).
Nach Alter
- unter 657,1 %
- 65 bis 7411 %
- 75 bis 8428,8 %
- 85 bis 8927,4 %
- 90 und älter25,7 %
Nach Geschlecht
- Frauen69 %
- Männer31 %
Entscheiden und das passende Heim finden
Entscheidet gemeinsam mit deiner Mutter, nicht über sie hinweg. Kostenlos berät die Pflegeberatung der Pflegekasse deine Mutter, auf ihren Wunsch auch euch; hat sie Leistungen beantragt oder bezieht sie welche und braucht Beratung, gibt es darauf einen gesetzlichen Anspruch. Klärt früh, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt: Deckt sie Wohnung und Verträge ab, kann eine Vertrauensperson damit Heimvertrag und Kündigungen übernehmen, wenn deine Mutter es nicht mehr selbst kann.
Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen veröffentlichen die Pflegekassen kostenlos auf ihren Portalen (Bundesgesundheitsministerium). Besichtigt zwei oder drei Häuser und fragt nach Wartelisten. Klärt, welche eigenen Möbel mitkommen und ob ein Haustier mit einziehen darf (Verbraucherzentrale).

Kein Heimplatz frei, wenn das Krankenhaus entlässt?
Beim Übergang aus dem Krankenhaus hilft dessen Entlassmanagement; auf diese Unterstützung hat deine Mutter einen Anspruch. Ist noch kein Heimplatz frei und kann deine Mutter nach dem Krankenhaus vorübergehend nicht zu Hause oder in Tages- oder Nachtpflege versorgt werden, übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis 5 die Pflegekosten einer Kurzzeitpflege im Heim, bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, aus dem mit der Verhinderungspflege geteilten Jahresbetrag von 3.539 €, soweit er noch nicht verbraucht ist (§ 42, § 42a SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt deine Mutter dort grundsätzlich selbst.
Was, wenn deine Mutter nicht ins Pflegeheim will?
Hör dir ihre Gründe an; hinter einem Nein steckt manchmal eine konkrete Sorge, etwa ums Geld oder um die Katze. Besucht das Haus unverbindlich, und sag ihr, dass sie in den ersten zwei Wochen nach Vertragsbeginn ohne Frist kündigen kann.
Auch eine gerichtlich bestellte Betreuerin muss ihre Wünsche erst ermitteln (Bundesjustizministerium). Die Betreuerin folgt grundsätzlich den Wünschen deiner Mutter. Würde deine Mutter sich oder ihr Vermögen damit erheblich gefährden und kann sie das wegen Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht danach handeln, zählt ihr mutmaßlicher Wille, ebenso wenn sich ihre Wünsche nicht feststellen lassen; Unzumutbares muss die Betreuerin nicht erfüllen (§ 1821 BGB). Bleibt es beim Nein, auch bei Demenz, holt die Pflegeberatung dazu.
Der Heimvertrag: Welche Rechte hat deine Mutter?
Einen Heimvertrag kann deine Mutter viel kurzfristiger kündigen als eine Mietwohnung.
| Punkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Vor der Unterschrift | Informationen in Textform und leicht verständlicher Sprache zu Leistungen und Prüfergebnissen. Lasst euch die Kosten aufschlüsseln. | § 3 WBVG |
| Erste zwei Wochen | Jederzeit ohne Frist kündbar, gerechnet ab Vertragsbeginn; wird der Vertrag erst später ausgehändigt, bis zwei Wochen danach. Bekommt sie Leistungen der Pflegekasse, zahlt sie bis zum Auszug; eine gekündigte Wohnung kommt damit nicht zurück. | § 11 Abs. 2 WBVG, § 87a SGB XI, Verbraucherzentrale |
| Danach | Schriftlich, spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats; bei einer Preiserhöhung jederzeit zu dem Tag, ab dem das Heim mehr verlangt | § 11 Abs. 1 WBVG |
| Im Todesfall | Der Vertrag endet. Bekommt sie Leistungen der Pflegekasse, endet auch die Zahlungspflicht am Sterbetag; andere Klauseln sind nichtig. Zahlt sie selbst, kann für höchstens zwei Wochen nach dem Sterbetag das Entgelt fürs Zimmer vereinbart sein, abzüglich ersparter Aufwendungen. | § 4 WBVG, § 87a SGB XI, § 15 WBVG |
Was kostet das Pflegeheim und wer zahlt?
Stand: Oktober 2026, für die vollstationäre Dauerpflege in Deutschland. Bei Pflegegrad 2 bis 5 zahlt die Pflegekasse 805 bis 2.096 € im Monat für die Pflege im Heim, bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 € (§ 43 SGB XI, Werte 2026). Den Rest trägt zunächst deine Mutter selbst: Die gesamte monatliche Eigenbeteiligung liegt bei Pflegegrad 2 bis 5 im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 €, von 2.891 € in Sachsen-Anhalt bis 3.761 € in Bremen (Stand 1. Juli 2026).
Die Pflegekasse zahlt nur auf Antrag und wenn deine Mutter in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre versichert war: Stellt den Antrag früh, auch telefonisch; privat Versicherte stellen ihn bei ihrer privaten Pflegeversicherung. Ohne Pflegegrad begutachtet zuerst meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten der Gutachterdienst der privaten Pflegeversicherung (Bundesgesundheitsministerium).
| Pflegegrad | Pflegekasse zahlt im Monat |
|---|---|
| 1 | 131 € Zuschuss |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
| Gesamte Eigenbeteiligung im 1. Jahr nach Abzug des Zuschlags (vdek) | Pro Monat |
|---|---|
| Pflegebedingter Eigenanteil inklusive Ausbildungskosten | 1.775 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € |
| Investitionskosten für Bau und Erhalt des Hauses | 521 € |
| Zusammen | 3.364 € |
Der pflegebedingte Eigenanteil ist der Teil der Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht trägt. Im selben Heim ist er für Pflegegrad 2 bis 5 gleich (Bundesgesundheitsministerium); ein höherer Pflegegrad erhöht ihn dort also nicht. Der Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt bei Pflegegrad 2 bis 5 nur diesen Anteil, und zwar stärker, je länger deine Mutter schon Heimleistungen der Pflegekasse bekommt (§ 43c SGB XI); in den 1.775 € ist der Abzug fürs erste Jahr schon enthalten.
Leistungszuschlag bei Pflegegrad 2 bis 5
- im 1. Jahr15 %
- im 2. Jahr30 %
- im 3. Jahr50 %
- ab dem 4. Jahr75 %
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen (Bundesgesundheitsministerium); Gesetz ist er noch nicht. Die Zuschlagsstufen ändert der Kabinettsentwurf nicht, anders als der Referentenentwurf vom Juni 2026. Den Zuschuss von 131 € bei Pflegegrad 1 will er ab 2027 für neue Fälle streichen; wer dann im Heim lebt und ihn 2026 bezogen hat, soll ihn behalten.
Wenn Rente und Erspartes nicht reichen
Reichen Einkommen und verwertbares Vermögen deiner Mutter für das Pflegeheim nicht, kommt bei Pflegegrad 2 bis 5 Hilfe zur Pflege vom Sozialamt infrage, wenn Pflege zu Hause oder teilstationär nicht in Betracht kommt (§ 65 SGB XII); geprüft werden auch Einkommen und Vermögen eines Ehepartners, mit dem sie nicht getrennt lebt (§ 61 SGB XII). Das Sozialamt zahlt frühestens ab dem Tag, an dem es erfährt, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18 SGB XII). Dafür genügt, dass es davon weiß: Meldet euch deshalb schriftlich, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht, und hebt den Nachweis auf.
Geschützt bleiben in der Regel 10.000 € Erspartes für deine Mutter und ebenso viel für einen mitgeprüften Ehepartner (Verordnung zu § 90 SGB XII). Muss sie ein Haus verwerten, das sich nicht sofort verkaufen lässt, soll das Sozialamt bis dahin als Darlehen zahlen (§ 91 SGB XII). Mit Sozialhilfe im Heim bleibt für Persönliches ein Barbetrag von mindestens 27 % der Regelbedarfsstufe 1 (§ 27b SGB XII), bei 563 € im Jahr 2026 rechnerisch rund 152 € im Monat; weniger nur, wenn er nicht wie vorgesehen verwendet werden kann. Pflegewohngeld für die Investitionskosten gibt es u. a. in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.
Doppelte Miete und Heimkosten: ein Beispiel mit Terminen
Ein Beispiel: Zusage am 10. Oktober, Einzug am 1. November. Als Zahl steht nur der vdek-Durchschnitt; Rente, Miete, Umzug und Räumung sind eure eigenen Beträge.
| Wann | Was passiert | Was zu zahlen ist |
|---|---|---|
| 10. Oktober | Zusage, Heimvertrag unterschrieben, Kündigung der Wohnung abgeschickt | Reicht das Geld absehbar nicht: jetzt den Antrag beim Sozialamt stellen |
| Bis zum dritten Werktag im November | Die Kündigung muss beim Vermieter sein; dann endet die Miete am 31. Januar (§ 573c BGB) | Kommt sie später im November an, endet die Miete erst am 28. Februar |
| 1. November | Einzug ins Heim | Heim (im ersten Jahr im Schnitt 3.364 € im Monat), Miete, Umzug |
| November bis Januar | Drei Monate Heim und Wohnung zugleich | Lücke pro Monat, grob: 3.364 € plus Miete minus Rente |
| Ende Januar | Wohnung räumen und übergeben; Renovierungspflicht vorher prüfen | Räumung, falls nötig Renovierung |
| Ab Februar | Nur noch das Heim | Lücke pro Monat, grob: 3.364 € minus Rente |
Setzt statt 3.364 € den Betrag aus eurem Heimvertrag ein und rechnet Persönliches dazu. Zieht vom Ersparten über dem geschützten Betrag erst Umzug und Räumung ab, dann jeden Monat die Lücke. So seht ihr, wann das Geld nicht mehr reicht; den Antrag beim Sozialamt stellt ihr vorher.
Müssen Kinder für das Pflegeheim zahlen?
Das Sozialamt kann sich Elternunterhalt nur von einem Kind zurückholen, dessen jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 € beträgt, also alle steuerlichen Einkünfte zusammen (§ 16 SGB IV); die Grenze gilt für jedes Kind einzeln (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Wer zahlt Umzug, Räumung und Transport ins Heim?
Einen Umzugszuschuss der Pflegekasse sieht das Gesetz nicht vor; der Wohnumfeld-Zuschuss gilt der Pflege zu Hause (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Bezieht oder beantragt deine Mutter Sozialhilfe, fragt vor dem Umzug schriftlich beim Sozialamt an, auch wegen der Miete bis zum Mietende und der Räumung, bevor ihr eine Firma beauftragt, und lasst euch die Antwort schriftlich geben. Für den Umzug in eine neue Wohnung regelt das Gesetz allgemein, dass das Sozialamt notwendige Umzugskosten nach vorheriger Zustimmung übernehmen kann; ob das für den Heimeinzug gilt, klärt seine Antwort (§ 35a Abs. 2 SGB XII).
Die Krankenkasse zahlt Fahrten nur, wenn sie mit einer ihrer Leistungen zusammenhängen und aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind (§ 60 SGB V); der Einzug ins Heim ist keine Leistung der Krankenkasse. Kommt deine Mutter direkt aus dem Krankenhaus, klärt die Fahrt mit dem Entlassmanagement.
Nicht erstattete Heimkosten wegen Pflegebedürftigkeit können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein, abzüglich der Haushaltsersparnis, wenn der eigene Haushalt aufgelöst ist, und soweit die außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die zumutbare Belastung übersteigen; unter Umständen auch die Renovierung zur Beseitigung der Abnutzung in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Umzug als Handwerkerleistung, für Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht für Material, mit Rechnung und Überweisung; ob das im Einzelfall gilt, klärt das Finanzamt.
Kündigen und ummelden: Welche Fristen gelten für Wohnung und Verträge?
Kündigt die Mietwohnung, sobald der Heimvertrag unterschrieben ist. Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Heimeinzugs gibt es nicht (Verbraucherzentrale). Bei der gesetzlichen Frist muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein; dann endet die Miete mit Ablauf des übernächsten Monats, sonst einen Monat später (§ 573c BGB). Früher geht es etwa, wenn der Mietvertrag eine kürzere Frist vorsieht oder der Vermieter zustimmt, etwa bei einem Nachmieter. Will eine Betreuerin oder ein Betreuer die Wohnung aufgeben, muss sie oder er das dem Betreuungsgericht sofort anzeigen, und die Kündigung braucht seine Genehmigung (§ 1833 BGB); plant dafür Zeit ein.
Die Wohnungsauflösung übernehmen oft Kinder oder Ehepartner. Entscheidet mit deiner Mutter, was mitkommt und was mit den übrigen Möbeln geschieht, holt für den Umzug mindestens drei Angebote ein und klärt, welche Hilfsmittel zurückgegeben werden müssen (Verbraucherzentrale).
| Was | Regel und Frist | Was ihr tut |
|---|---|---|
| Mietwohnung | Gesetzliche Kündigungsfrist: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB) | Schriftlich kündigen (§ 568 BGB), Übergabe absprechen |
| Pflegedienst, Essen auf Rädern, Hausnotruf | Den Pflegevertrag der häuslichen Pflege mit dem zugelassenen Pflegedienst kann deine Mutter jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 SGB XI); andere Verträge laut Vertrag | Kündigen; bei Essen auf Rädern und Hausnotruf Vertrag prüfen, nach Sonderkündigung wegen Umzug fragen |
| Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich GEZ | Keine Anmeldepflicht für ein Zimmer mit vollstationärer Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim (Beitragsservice) | Wird die Wohnung aufgegeben: per Formular abmelden, das Heim bestätigt |
| Telefon und Internet | Ein Monat Frist, wenn der Anbieter im Heim nicht liefern kann (§ 60 TKG) | Anbieter fragen; sonst gilt die Vertragsfrist |
| Strom und Gas | Außerhalb der Grundversorgung sechs Wochen Frist bei Wohnsitzwechsel; entfällt, wenn der Anbieter binnen zwei Wochen in Textform anbietet, an der neuen Adresse zu bisherigen Bedingungen zu liefern, und das dort möglich ist (§ 41b EnWG) | Mit neuer Adresse zum Auszug kündigen, Zählerstände notieren |
| Hausratversicherung und Haftpflicht | Hausratversicherung: Kündigungsfrist meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (Verbraucherzentrale) | Mit dem Versicherer klären, welchen Schutz sie im Heim noch braucht |
| Meldeamt | Keine Anmeldung im Heim, solange sie für eine Wohnung im Inland gemeldet ist; sonst innerhalb von zwei Wochen, sobald sie länger als drei Monate im Heim ist (§ 32 BMG) | Nach Wohnungsaufgabe die Ummeldung ins Heim mit dem Bürgeramt klären; kann sie es nicht selbst, meldet die Heimleitung die Aufnahme binnen zwei Wochen |
| Wohnrecht auf Lebenszeit | Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht erlischt mit dem Heimeinzug nicht automatisch (Bundesgerichtshof, X ZR 7/20) | Einzelfall: rechtlich beraten lassen |
Was mitnehmen ins Pflegeheim?
Mit ins Pflegeheim gehören Papiere, Kleidung, Hilfsmittel und Vertrautes. Fragt vorher nach der Packliste des Hauses, auch danach, welche eigenen Elektrogeräte erlaubt sind.
- Papiere: Ausweis, Versichertenkarte, Pflegegrad-Bescheid, Medikamentenplan, Kopien von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung; die Originale an einen sicheren Ort oder zu einer bevollmächtigten Person (Verbraucherzentrale)
- Kleidung: bequem, waschmaschinenfest, mit Namen, wenn das Heim darum bittet
- Hilfsmittel: Brille, Hörgeräte mit Ladegerät oder Batterien, Rollator
- Vertrautes: Lieblingssessel, eigene Bettdecke, Fotos, eine gut lesbare Uhr
- Kontakt: Handy, Ladekabel, Nummernliste in großer Schrift; ein Tablet am besten vorher gemeinsam einrichten
Über Schmuck und Wertsachen entscheidet ihr gemeinsam: in der Familie verwahren oder im Tresor des Heims, falls es einen gibt. Fragt auch, ob es im Zimmer ein abschließbares Fach gibt.

Der Umzugstag in fünf Schritten
Plant den Umzugstag so, dass deine Mutter in ein fertiges Zimmer im Pflegeheim kommt und du Zeit hast.
- Zimmer vorher einrichten: Bett bezogen, Sessel am Fenster, Fotos an der Wand.
- Ohne Hektik ankommen und ihr Zeit lassen, sich umzusehen.
- Beim Pflegeteam vorstellen, nach der festen Ansprechperson fragen, gute Anrufzeiten klären.
- Einen Biografiebogen abgeben: Anrede, Aufstehzeit, Vorlieben, Lieblingsmusik.
- Zum ersten Essen bleiben und beim Gehen sagen, wann du wiederkommst.

Die ersten Wochen: Eingewöhnung im Pflegeheim
Das Ankommen im Pflegeheim verläuft individuell. Die Eingewöhnung ist auch Aufgabe des Heims: Der Medizinische Dienst prüft, wie es neue Bewohner beim Einleben unterstützt, schreibt Martin Hamborg im Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums. Fragt, wie das Heim die Eingewöhnung begleitet, und verabredet nach den ersten Wochen ein Gespräch mit dem Pflegeteam. Mehr dazu: Übergänge im Alter begleiten.
Wenn deine Mutter nach Hause will oder das Heim nicht passt
Lass sie erzählen, was ihr fehlt, statt zu widersprechen oder etwas zu versprechen; Heimweh heißt nicht, dass die Entscheidung falsch war. Fragt das Team, wie es ihr zwischen den Besuchen geht. Bleibt es schwierig, sprecht mit der Heimleitung und holt die Pflegeberatung dazu. Hilft das nicht, kann deine Mutter den Heimvertrag schriftlich kündigen, spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats (§ 11 Abs. 1 WBVG), und das Heim wechseln.
Wie oft im Pflegeheim besuchen?
Besuche deine Mutter so oft, wie es für euch beide passt, lieber regelmäßig als selten und lang. Geht anfangs zusammen zum Singen oder Kaffeetrinken; die Gesichter von dort bleiben auch an Tagen ohne Besuch.

Eingewöhnung bei Demenz
„Vertrauen ist das erste Ziel“, schreibt Martin Hamborg im Wegweiser Demenz. Deshalb kann es bei Demenz gute Gründe geben, in den ersten Wochen nicht zu kommen, wenn Besuche überfordern und neue Kontakte erschweren. Sprecht das mit dem Pflegeteam ab.
Und du? Schuldgefühle und Aufgaben unter Geschwistern
Ein schlechtes Gewissen nach dem Umzug ins Pflegeheim ist kein Beweis, dass ihr falsch entschieden habt. Das Heim übernimmt die Pflege, nicht deine Rolle als Tochter oder Sohn.
Verteilt die Aufgaben unter Geschwistern im Familienplan; ein gemeinsamer Kalender verhindert, dass alle sonntags kommen und die Woche leer bleibt. Tritt die Pflegesituation plötzlich ein, etwa nach dem Krankenhaus, darfst du als Beschäftigte oder Beschäftigter bis zu zehn Arbeitstage fehlen, soweit das zum Organisieren der Pflege nötig ist; sag es deinem Arbeitgeber sofort (§ 2 PflegeZG). Zahlt er nicht weiter und bekommst du kein Kranken- oder Verletztengeld, gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung deiner Mutter, für alle Geschwister zusammen bis zu zehn Arbeitstage im Jahr; beantragt es sofort, mit Bescheinigung von Ärztin, Arzt oder Pflegefachperson (§ 44a SGB XI). Und plan Zeit für dich ein.
In Kontakt bleiben, auch aus der Ferne
Klärt vor dem Einzug ins Pflegeheim, ob es im Zimmer WLAN oder einen Telefonanschluss gibt, und verabredet eine feste Anrufzeit, etwa nach dem Abendessen.
- Videoanruf: Wie der erste gelingt, zeigt Videotelefonie Schritt für Schritt. Fragt, ob das Team anfangs beim Annehmen hilft.
- Ohne WLAN: Welche Wege es gibt, steht in Internet für Menschen über 70.
- Fotos: Ein digitaler Bilderrahmen mit App zeigt im Zimmer, was ihr schickt.
- Post: Eine Karte pro Woche bleibt auf dem Nachttisch stehen.

Häufige Fragen
Was ist beim Umzug ins Pflegeheim zu beachten?
Vor allem die Reihenfolge: erst Leistungen der Pflegekasse beantragen und den Heimvertrag prüfen, dann die Wohnung kündigen, denn ein Sonderkündigungsrecht wegen des Heimeinzugs gibt es nicht. Rechnet damit, dass Miete und Heimkosten bis zum Mietende zugleich anfallen, und übergebt dem Pflegeteam am Umzugstag Medikamentenplan und Biografiebogen.
Wer zahlt die doppelte Miete beim Umzug ins Pflegeheim?
Zunächst deine Mutter selbst: Die Pflegekasse zahlt die Miete der alten Wohnung nicht. Wie lange beides parallel läuft, hängt vom Eingang der Kündigung ab; ist sie etwa bis zum dritten Werktag im November beim Vermieter, endet die Miete am 31. Januar (§ 573c BGB). Bezieht sie Sozialhilfe, fragt vorher schriftlich beim Sozialamt, ob es die Miete bis zum Mietende übernimmt.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für die Wohnung beim Umzug ins Pflegeheim?
Nein. Auch wer wegen Pflegebedürftigkeit umzieht, kommt ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag, so die Verbraucherzentrale. Es gilt die gesetzliche Frist nach § 573c BGB, wenn der Mietvertrag keine kürzere vorsieht: Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats.
Übernimmt das Sozialamt die Kosten für den Umzug ins Pflegeheim?
Möglich, aber nicht automatisch: Nach der allgemeinen Umzugsregel (§ 35a SGB XII) kann das Sozialamt notwendige Umzugskosten übernehmen, wenn es vorher zugestimmt hat. Ob und wie das für den Einzug ins Heim, die Räumung und die Entrümpelung gilt, klärt ihr schriftlich, bevor ihr eine Firma beauftragt. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Umzugskosten nicht.
Wer zahlt das Pflegeheim, bis das Haus verkauft ist?
Muss deine Mutter das Haus verwerten, lässt es sich aber nicht sofort verkaufen, und reichen Rente und Erspartes nicht, soll das Sozialamt die Hilfe zur Pflege bis dahin als Darlehen leisten (§ 91 SGB XII). Für die Rückzahlung kann es eine Sicherung verlangen, etwa im Grundbuch. Bewohnt der Ehepartner das Haus weiter und soll es nach ihrem Tod von Angehörigen bewohnt werden, kann es als angemessenes Hausgrundstück geschützt sein; angemessen bemisst sich unter anderem nach Größe und Wert (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Zahlt das Sozialamt, kann es Elternunterhalt von einem Kind nur zurückfordern, wenn dessen Gesamteinkommen im Jahr mehr als 100.000 € beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln, und darunter spielt auch euer Vermögen keine Rolle. Prüft vor einer Unterschrift im Heimvertrag, ob ihr damit selbst eine Zahlungspflicht übernehmt; die Grenze gilt nur für den Unterhalt.
Kann man jemanden gegen seinen Willen ins Pflegeheim bringen?
Nur in engen Grenzen. Über einen gewöhnlichen Umzug ins Heim entscheidet deine Mutter selbst; kann sie das nicht mehr, richtet sich ihre Betreuerin grundsätzlich nach ihren Wünschen (§ 1821 BGB). Eine Unterbringung mit Freiheitsentziehung, etwa auf einer geschlossenen Station, ist nur erlaubt, solange sie nötig ist: wenn sie wegen einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung sich zu töten oder sich erheblich gesundheitlich zu schaden droht; oder wenn gegen einen drohenden erheblichen Gesundheitsschaden eine Untersuchung, Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff nötig ist, der ohne Unterbringung nicht geht, und sie die Notwendigkeit wegen einer solchen Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht danach handeln kann. Das Betreuungsgericht muss vorher zustimmen; nur wenn schon das Warten gefährlich wäre, darf die Zustimmung unverzüglich nachgeholt werden (§ 1831 BGB); eine Vorsorgevollmacht muss die Unterbringung schriftlich und ausdrücklich nennen (§ 1820 BGB).
Muss man sich beim Umzug ins Pflegeheim ummelden?
Nicht, solange deine Mutter noch für eine Wohnung im Inland gemeldet ist (§ 32 Bundesmeldegesetz). Sonst muss sie sich im Heim anmelden, innerhalb von zwei Wochen, sobald sie dort länger als drei Monate lebt. Kann sie das nicht selbst, teilt die Heimleitung die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mit. Was bei Aufgabe der alten Wohnung zu tun ist, klärt ihr am besten mit dem Bürgeramt.
Muss man im Pflegeheim Rundfunkbeitrag (GEZ) zahlen?
Für ein Zimmer mit vollstationärer Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim besteht laut Beitragsservice keine Anmeldepflicht, einen Befreiungsantrag braucht es also nicht. Gibt sie ihre bisherige Wohnung auf, meldet ihr diese mit dem Formular für Bewohner einer Pflegeeinrichtung ab; das Heim muss die Angaben bestätigen.
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Quellen
Quellen anzeigen (64)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 43 SGB XI, Leistungsbeträge bei vollstationärer Pflege und Zuschuss bei Pflegegrad 1 (Beträge seit 1. Januar 2025, geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Übersicht der Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 (Stand 11. Dezember 2025) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, Vollstationäre Pflege im Heim (Stand 15. September 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 43c SGB XI, Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 33 Abs. 1 SGB XI, Leistungen nur auf Antrag (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, Antragsverfahren und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (Stand 14. September 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 39 Abs. 1a SGB V, Entlassmanagement des Krankenhauses (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 42 SGB XI, Kurzzeitpflege für eine Übergangszeit nach stationärer Behandlung, bis zu acht Wochen je Kalenderjahr (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 42a SGB XI, Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, 3.539 € je Kalenderjahr (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 71 SGB XI, Pflegeeinrichtungen – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 60 SGB V, Fahrkosten der Krankenkasse (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verband der Ersatzkassen (vdek): Pressemitteilung vom 14. Juli 2026, Eigenbeteiligung im Pflegeheim (Auswertung zum 1. Juli 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Erläuterung der Maßnahmen im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (Stand 4. Juni 2026, Entwurf) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Pressemitteilung vom 30. September 2026, Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, vom Kabinett beschlossen am 30. September 2026 (Entwurf, kein geltendes Recht) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 94 Abs. 1a SGB XII, Jahreseinkommensgrenze 100.000 € für Unterhalt (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 16 SGB IV, Gesamteinkommen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 61 SGB XII, Hilfe zur Pflege (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 65 SGB XII, stationäre Pflege bei Pflegegrad 2 bis 5 (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 18 Abs. 1 SGB XII, Einsetzen der Sozialhilfe ab Kenntnis des Trägers (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Umzug ins Pflegeheim, so gelingt der Schritt ins neue Leben (Stand 21. November 2025; Haustier, Räumung, Angebote, Versicherungen, Arbeitsverhinderung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, Schonbetrag 10.000 € (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, angemessenes Hausgrundstück als geschütztes Vermögen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 91 SGB XII, Sozialhilfe als Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 35a Abs. 2 SGB XII, Aufwendungen bei Wohnungswechsel (Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung, geltende Fassung) – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 27b SGB XII, Barbetrag in Einrichtungen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: Anlage zu § 28 SGB XII, Regelbedarfsstufe 1 ab 1. Januar 2026 – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Pflegewegweiser NRW: Frage des Monats zum Pflegewohngeld (April 2025) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Land Schleswig-Holstein: Pflege bezahlen, Pflegewohngeld für Investitionskosten (Stand 25. Februar 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1 WBVG, Anwendungsbereich (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 72 Abs. 1 SGB XI, Pflegeleistungen nur durch zugelassene Einrichtungen mit Versorgungsvertrag (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 3 WBVG, Informationspflichten vor Vertragsschluss (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 4 Abs. 3 WBVG, Vertragsende beim Tod (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 87a Abs. 1 SGB XI, Zahlungspflicht endet am Tag des Auszugs oder des Todes (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 15 Abs. 1 WBVG, Vorrang der Regeln des SGB XI bei Leistungsbezug (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 11 WBVG, Kündigung durch den Verbraucher (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Pflegeheim kündigen, Probezeit und Zahlungspflicht bis zum Auszug (Stand 30. Juli 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, in diesen Fällen gilt es (Stand 10. August 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Betreutes Wohnen, eine Alternative fürs Wohnen im Alter (Stand 1. August 2025) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 573c BGB, Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 568 Abs. 1 BGB, Schriftform der Kündigung eines Mietverhältnisses (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1833 BGB, Aufgabe von Wohnraum des Betreuten, Genehmigung des Betreuungsgerichts (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesgerichtshof: Urteil vom 20. Oktober 2020, X ZR 7/20 (Wohnungsrecht bei Heimunterbringung) – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 32 Bundesmeldegesetz, Meldepflicht in Pflegeheimen (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Bewohner von Pflegeeinrichtungen (ohne Datum) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 60 TKG, Kündigung bei Umzug (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 120 Abs. 2 SGB XI, Kündigung des Pflegevertrags mit dem Pflegedienst (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 41b Abs. 5 EnWG, Kündigung bei Wohnsitzwechsel und Ausnahme bei Fortsetzungsangebot (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Verbraucherzentrale: Versicherungsvertrag kündigen, Fristen für Sachversicherungen wie Hausrat (Stand 19. November 2025) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 40 Abs. 4 SGB XI, Zuschuss für Maßnahmen im Wohnumfeld (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, R 33.3 Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 27b II zu § 35a EStG, I.3 Wohnungswechsel, Umzug (Renovierung beim Auszug) – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 7a SGB XI, Anspruch auf Pflegeberatung (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse von Pflegeeinrichtungen (Stand 15. September 2026) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Vorsorgevollmacht (veröffentlicht am 1. Januar 2023) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Rechtliche Betreuung (veröffentlicht am 16. September 2024) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1821 BGB, Pflichten des Betreuers, Wünsche des Betreuten (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1831 BGB, freiheitsentziehende Unterbringung, auch durch Bevollmächtigte (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 1820 Abs. 2 BGB, Vorsorgevollmacht für eine Unterbringung nur schriftlich und ausdrücklich (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Wegweiser Demenz (Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ)): Martin Hamborg, Eingewöhnung im Heim, wie gelingt der Übergang? (16. Juli 2025) – geprüft am 11. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 2 Pflegezeitgesetz, kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Arbeitstage (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, gesetze-im-internet.de: § 44a Abs. 3 SGB XI, Pflegeunterstützungsgeld (geltende Fassung) – geprüft am 10. Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Pflegestatistik 2023, Deutschlandergebnisse (Stichtag 15. Dezember 2023, veröffentlicht 18. Dezember 2024), Tabellen 22421-01 und 22412-15 – geprüft am 10. Oktober 2026
- Amara: Startseite (Amara Home, WLAN oder integrierte SIM, Warteliste) – geprüft am 11. Oktober 2026
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